Inside Kleingartenverein
Wenn sich Vorurteile nicht bestätigen
Der KGV Spiegelsberge gehört zur, gern und abfällig als spießig und auf Deutschtum, Gesetzestreue, Ordnung und Sauberkeit reduzierten Organisation der Kleingartenvereine. Das dies nicht ganz so sein könnte, wurde teilweise und allgemein bereits in einem anderen Post beschrieben. Hier liefern wir Beispiele für mindestens fragwürdige Aktionen des KGV Spiegelsberge im Umgang mit Demokratie und stinknormaler Geschäftsführung.
Es geht nicht darum, den ganzen Verein „in die Tonne zu hauen“, obwohl er es verdient hätte. Es geht auch nicht um einzelne Geldbeträge. Der KGV Spiegelsberge ist ein gutes Beispiel für das Scheitern demokratischer Strukturen, sobald Unqualifizierte sich nur aufgrund ihres Amtes Qualifikation und Macht anmaßen. Verschärft wird das Problem, wenn in ihr Amt gehievte Scharlatane von der Allgemeinheit als unfehlbare Obrigkeit anerkannt werden.
Beitragsfreie Mitgliedschaft
Der lange Marsch
Einige Jahre wurde versucht, eine ordentliche, nachvollziehbare Rechnung über jährliche Pacht und Nebenkosten, Vereinsbeitrag usw. für eine Parzelle im geschützten Hoheitsbereich des KGV Spiegelsberge zu erhalten. Einige Jahre wurde deren Ausstellung strikt abgelehnt, da man noch nie eine solche Rechnung ausgestellt habe. Im Übrigen bestünde kein Anrecht darauf, da auch noch nie eine Rechnung gefordert wurde. Die einzige Reaktion der teilweise selbst ernannten Verantwortlichen des Gartenreichs war das beliebte Abstempeln der Fordernden, als zu ächtende Querulanten und Aufwiegler.
Da gewisse Subjekte unter den Querulanten sich dem Vorstandsbullshit nicht beugen wollten, ersannen sie einen einfachen Trick um an eine Rechnung zu gelangen. Sie kürzten den jährlich, unaufgefordert und pünktlich im Februar überwiesenen Betrag für das Jahr 2024 um ein Drittel. Den sorgfältig und gewissenhaft ihr Ehrenamt ausübenden Schatzhütern des Vereins fiel dies erwartungsgemäß nicht auf. So ging eine ertragreiche Gartensaison dahin.
Der schwere Schlag
Am 02.10.2024 geschah das schon lange Überfällige. Aufgrund seiner Wichtigkeit per Einschreiben zugestellt, wurde der KGV Spiegelsberge schriftlich sehr deutlich. Schon die Überschrift „Abmahnung“ sorgte für Panik und Angst. Doch die Lage beruhigte sich schnell. Der Inhalt des Schreibens war inhaltslos (anschauen). Armselig war, das Leute, die das Ausstellen einer simplen Rechnung vehement verweigerten, sich plötzlich auf nicht existente Rechnungen beriefen.
Es war sehr leicht, den gestellten Forderungen nachzukommen um die angedrohte Kündigung zu vermeiden. Sie enthielten weder einen ausstehenden Geldbetrag, noch eine wirkliche Zahlungsfrist. Mit Ankündigung der möglichen Ausführung einer unbestimmten Zahlung, innerhalb von 10 Tagen, im Jahre 1 nach Fertigstellung der Umgehungsstraße um Halberstadt, kehrte die verdiente Winterruhe ein.
„Rücklagen Verein – 3“
Ende Februar 2025 präsentierte der KGV Spiegelsberge stolz die Ergebnisse winterlicher Fortbildung im Bereich Exel – Tabellen. Die erste, sogar nummerierte, sogenannte „Jahresabrechnung 2025“ seit dem Beginn persönlicher Aufzeichnungen anno 2018 wurde zugestellt. Dies geschah, nachdem die Querulanten ihre grundsätzliche Zahlungsbereitschaft per unaufgeforderter Überweisung eines Geldbetrages bewiesen hatten.
Neben den üblichen Dingen wie der Pacht für die Parzelle, anteilige Pacht für Allgemeinflächen, Versicherungen usw. sollte eigentlich auch eine Position „Mitgliedsbeitrag “ o.Ä. Teil der fast perfekten Liste sein. Der KGV Spiegelberge hat jedoch eigene Regeln. Hier gibt es keine Mitgliedsbeiträge, sondern die mysteriöse Position „Rücklagen Verein – 3“. Ein Hinweis auf deren Herkunft fehlt. Nebenbei scheint die Methode, eine laufende Geschäftsführung aus Rücklagen zu bestreiten, aus Laiensicht recht ungewöhnlich zu sein. (anschauen)
Der Verein verweigert erwartungsgemäß jede nähere Information zu seiner Kreation: „Rücklagen Verein – 3“. Er beharrt siegessicher auf seinen Forderungen und mahnt 2 mal. Zum 1. per Standardbrief, zum 2., kurz darauf wortgleich per Einwurfeinschreiben. In diesen „Mahnungen“ stellt er zusätzlich Portoauslagen mit einem satten Gewinnaufschlag in Rechnung. (anschauen)
„Rücklagen Verein – 3“ entschlüsselt
Da in Querulantenkreisen alles geprüft und hinterfragt wird, wurde nachgerechnet. „Rücklagen Verein -3“ wird pro Parzelle berechnet. Unabhängig von der Größe der Parzelle, oder der Anzahl der Vereinsmitglieder auf der jeweiligen Einheit. Für eine Parzelle in der Größe 450 m² fallen insgesamt 150.- € an. Eine 300 m² große Parzelle kostet insgesamt 100.- €. Die einzige variable Größe in der sog. „Jahresabrechnung 2025“ sollte die Größe der Parzelle in m² sein.
„Rücklagen Verein -3“ dient lediglich dazu, einen gewünschten Endbetrag zu erreichen. Bei einer Parzelle von 300 m² beträgt sie 43,95.- € und nennt sich: „Rücklagen Verein -2“ (anschauen). Bei einer 450er ist „Rücklagen Verein -3“ = 81,65.- € (anschauen). Sollte es Parzellen mit der Größe 150 m² geben, wäre die dann gefordete, vermutliche „Rücklagen Verein -1“ bei Gesamtkosten von 50,- € bei 6,25.- €.
Eine Parzelle ist eine Parzelle und die Position „Rücklagen -3, 2, 1 “ sollte überall den gleichen Betrag ausweisen. Eine Erkärung zu den extremen Unterschieden gibt es nicht, und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keinen Mitgliederbeschluss dafür. Es gibt keinen Hinweis auf z.B. Parzelle mit Meerblick oder Bockwurstflatrate. Die Rechnungsposition „Rücklagen -3“ scheint frei erfunden.
Neben der juristischen Fragwürdigkeit derartigen Geschäftsgebarens stellt sich die Frage, wie auf dieser Ebene eine Vereinsfinanzierung sorgfältig und gewissenhaft erfolgen soll. Die Querulanten setzen für ihre 450er Parzelle die Position „Rücklagen Verein -2 “ auf die Rechnung und haben damit ein Guthaben dank regelmässiger freiwilliger Überzahlung seit 2018. Denn: Eine Parzelle ist eine Parzelle.
Bürgerlicher Gesetzbruch
Das Problem
Der Kleingartenverein betreibt eine Anlage zur Stromversorgung der einzelnen Parzellen. Er kauft Strom beim örtlichen Fußballsponsor und gibt ihn weiter. Die Versorgung erfolgt vertragslos und offenbar ohne Geschäftsbedingungen. Es besteht keinerlei Verpflichtung für Pächter, die angebotene Dienstleistung zu nutzen. Die Versorgung seiner Pächter mit elektrischer Energie ist nicht der Zweck des Vereins. Dementsprechend sollte auch das Geschäft mit dem Strom nicht mit der zweckgebundenen Geschäftsführung des Vereins vermischt werden.
Zur Nutzung eines Kleingartens im Sinne des zuständigen Gesetzes ist eine Stromversorgung nicht, oder nur in sehr geringem Umfang erforderlich. Bei Missbrauch einer Kleingartenparzelle zu Zwecken des Wohlstands ist das Gegenteil der Fall. Waschmaschine, Geschirrspüler, E-Heizung, Warmwasserbereitung, Tiefkühlschrank, ein umfangreicher Maschinenpark für die Küche und gegen jegliche Vegetation, Fernseher, Poolpumpe usw. sorgen für Umdrehungen auf dem Subzähler.
In einer alten, nicht gewarteten Anlage entstehen zusätzlich nicht ganz unerhebliche Verluste, die selbstverständlich auf alle Stromkunden umgelegt werden müssen. Dies war im Sinne der Mehrheit als Wenigverbraucher fair geregelt, indem ein Einzelpreis pro Kwh errechnet wurde, der die Verluste enthielt. Wer wenig verbraucht, zahlt wenig, wer viel verbraucht zahlt mehr. Wenn weniger verbraucht wird, gibt es auch weniger Verluste. Mit steigenden Strompreisen wurde das dekadente Leben für wohlständige Kleingärtnerdarsteller immer teurer, was in ihrem Sinne zu ändern war. Einfach weniger zu verbrauchen und bewusst mit Energie umzugehen übersteigt den geistigen Horizont anständiger Bürger.
Der Beschiss
Zur Rettung des Wohlstands war der Umlageschlüssel für Leitungs.- u. Subzählerverluste zum Wohle der Vielverbraucher zu ändern. Dazu bedarf es eines gültigen Mitgliederbeschlusses auf einer Versammlung. Ein Beschluss ist allerdings nur dann gültig , wenn das Thema, z.B. „Umlageschlüssel Stromverluste“ auf der Tagesordnung steht, die vor einer Sitzung jedem Mitglied zusammen mit der Einladung zugestellt werden muß (s. § 32 BGB). Da die Erfolgsaussichten für unpopuläre Beschlussanträge gering sind, wenn betroffene Mitglieder und Querulanten per Tagesordnung davon erfahren, und auf der Sitzung erscheinen, lässt man das Thema einfach weg. (anschauen)
So stimmte die Versammlung während der Pfingsturlaubszeit am 28.05.2022 der Änderung des Umlageschlüssels zu und fasste damit einen nichtigen, nicht existenten Beschluss. Entsprechende, diesbezügliche Rügen diverser Querulanten wurden vereinsüblich ignoriert. Die Änderung des Umlageschlüssels pro „Zelle“ wurde rückwirkend auf den, bereits laufenden Abrechnungszeitraum angewendet. (anschauen) Kurz: An einer Tankstelle wird gegen Ende des Zapfens willkürlich der Benzinpreis geändert und rückwirkend auch auf die bereits gezapfte Menge angewendet. Beschwert sich ein Kunde, wird er als Aufrührer beschimpft.
Der beschriebene Vorgang hat keine Gemeinsamkeiten mit seriöser Geschäftsführung und demokratischem Verhalten. Rechtlich einwandfrei wäre die Aktion aus Sicht eines Laien gewesen, wenn a) das Thema in der Tagesordnung zur Sitzung bekannt gemacht worden wäre und b) der Umlageschlüssel für die kommende Abrechnungsperiode Anwendung gefunden hätte. Im KGV Spiegelsberge gelten jedoch keine Gesetze und anderes Gewäsch. Hier gelten die Regeln der anständigen Bürger mit Kostenlosanspruch, die überall Abzocke wittern, aber selbst zwecks Vorteilsnahme erhebliche Negativenergie an den Tag legen.
Konsequenzen
Da der Verein auf seinem Unrecht bestand, wurde seine Geldforderung für den Abrechnungszeitraum 2021/2022 mit dem Hinweis auf den rechtswidrig genutzten Umlageschlüssel entsprechend gekürzt. Der Verein wurde aufgefordert, eine korrekte Rechnung, basierend auf einem gültigen Umlageschlüssel zu erstellen. Außerdem ging eine kleine Photovoltaikanlage mit Speicher in Betrieb, die den geringen Strombedarf eines kleinen Campingkühlschranks mehr als deckt. Der nicht vorhandene Stromversorgungsvertrag mit dem Verein wurde am 15.09.2022 schriftlich gekündigt und eine Endablesung incl. Verplombung, Demontage oder was auch immer des Zählers verlangt. Der Verein bestätigte dies bereits am 18.02.2024 und gab bekannt, das die Stromversorgung technisch unterbrochen sei. Daraus folgt: die Parzelle verfügt über keinen Stromanschluss.
In der sog. „Betriebskostenabrechnung“ für den Abrechnungszeitraum 2022/2023 wurde wiederum der nichtige Beschluss vom 28.05.2022 bemüht (anschauen). Darüber hinaus bewies der Ersteller dieser Abrechnung seine übermenschlichen Kräfte, die ihn befähigen, Zwischenablesungen eines Stromzählers, auf drei Stellen genau meditativ über den Bezugszeitraum hinaus zu erfassen. Des Weiteren sah er sich gezwungen, mitzuteilen, daß Grundkosten der Stadtwerke, sowie alle weiteren Kosten der Stromversorgung, bis auf den persönlichen Verbrauch, auch von Nichtkunden zu tragen sind. Der Grund dafür läge in deren Benutzung von Wegen und Flächen des Gartenvereins. Kurz: Zusätzlich zu anteiligen Pachtkosten für Allgemeinflächen erhebt der KGV Spiegelsberge eine Wege.- und Flächenmaut für Nichtkunden des vereinseigenen Hobbystromverkaufs (anschauen).
Natürlich kann ein Verein den allgemeinen Stromverbrauch + Nebenkosten anteilig auf alle seiner Mitglieder umlegen. Dies gilt aber nicht für Verluste aus seinem Stromgeschäft, sondern für nachweisbare Verbräuche aus z.B. Wegebeleuchtung oder der Nutzung eines Vereinsheims für Vereinszwecke. Diese Abrechnung sollte eigentlich zusammen mit Pachtkosten etc. erfolgen und nicht in einer Stromrechnung.
Neues Jahr, neues Glück?
Da das unangenehme Thema „Strom“ auch im Jahre 3 nach dem nichtigen Beschluss noch immer aktuell war, fand es Einzug in die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 22.06.2024. Um der Würde dieser Veranstaltung Rechnung zu tragen, wählte man erstmalig den Ratssaal der Stadt Halberstadt. Um die Anzahl der Teilnehmer in gewünschten Grenzen zu halten, nutzte man wieder die Kraft der Brückentage (anschauen). Es entstand der Eindruck, man wäre bemüht, das Thema „Strom“ auf einen soliden Sockel zu stellen.
Das Ergebnis der Sitzung verwies diesen Eindruck in den Bereich der Phantasie. Man „legalisierte“ den nichtigen Beschluss vom 28.05.2022 indem man einen weiteren nichtigen, weil rückwirkenden, sittenwidrigen und unbestimmten Beschluss fasste. Zitat: „Die Mitgliederversammlung beschließt, dass die anfallenden Verluste in der Betriebskostenabrechnung rückwirkend ab der Betriebskostenabrechnung 2021/2022 wieder von Verbrauch auf Parzelle umgestellt wird.“
Abgesehen von der schrägen Formulierung, würde ein ähnlicher Beschluss, verkündet von Stadt X für Furore sorgen. Zum Beispiel: Der Stadtrat der Stadt X beschliesst, die Umlage C in der Kita -Gebührenordnung rückwirkend für 3 Abrechnungszeiräume zu ändern. Das Ergebnis sind Nachzahlungen oder Guthaben für unterschiedliche Elterngruppen. Anständige Bürger sind empört über kriminelle Abzocke.
Weiter wie gehabt
Ungeachtet der bahnbrechenden Neuerung auf Stromebene bezog sich die folgende sogenannte „Betriebskostenabrechnung“ für den Abrechnungszeitraum 2023/2024 weiterhin auf den nichtigen Beschluss vom 28.05.2022 (anschauen). Offenbar ist es dem Ersteller dieses Schreibens freigestellt, welchen nichtigen Beschluss er als aktuell bewertet. Selbst die schön eindeutige Formulierung „Abrechnung nach Zelle“ blieb erhalten. Als einzige Neuerung trägt die „BKA“ erstmals eine, möglicherweise anerkannt fortlaufende Rechnungsnummer.
Selbstredend fordert der KGV Spiegelberge in seiner Geldforderung weiterhin Maut für seine Wege und Flächen von seinen ehemaligen Stromkunden und Fußgängern, die als Pächter einer Gartenparzelle ihr legitimes Wegerecht nutzen (anschauen). Aktiven Stromkunden und Nutzern von Autos stehen Wege und Flächen in der öffentlichen Grünanlage zum Zwecke des illegalen Parkens einer beliebigen Anzahl Autos pro Parzelle mautfrei zur Verfügung.
So gehen die Streitigkeiten im Kleingarten ins nächste Jahr. Sie wären allerdings nicht nötig gewesen, wenn sich insbesondere die Verantwortlichen des Vereins ihrer Verantwortung bewusst wären. Ein gültiger Beschluss tatsächlich stimmberechtigter Mitglieder (§7.4 Vereinssatzung: „Stimmberechtigt ist jedes Mitglied. Über Beschlüsse, die das Nutzrecht der Kleingarten betreffen bzw. damit direkt in Verbindung stehen, beschließen nur die Mitglieder mit einem Nutzungsrecht), wäre als Stromkunde akzeptiert worden. Sie scheinen allerdings darauf bedacht zu sein, ihre Fehler zu vertuschen, weil sie den Verlust ihrer eingebildeten Macht befürchten. Daneben scheint für manche der Eigennutz eine übergeordnete Rolle zu spielen, wie das folgende Beispiel zeigt.
Privilegien
Gartenfilz
Beim Vergleich der Anzahl der Beschlüsse aus der Mitgliederversammlung des KGV Spiegelsberge vom 22.06.2024 auf dem Aushangzettel (siehe Foto oben) mit der Anzahl der Beschlussanträge auf deren Tagesordnung (anschauen), fällt ein zusätzlicher Beschluss auf. Wendet man § 32 BGB an, ist er nichtig. Es handelt sich um eine, vermutlich recht kostspielige Erneuerung einer voll funktionsfähigen Toranlage an einem, nicht über öffentliche Straßen erreichbaren, Nebeneingang zur öffentlichen Grünanlage „KGV Spiegelsberge“.
Landraub
Nachdem die ehemals schöne Wiese in Bachnähe von einer Allgemeinfläche mit Befahrverbot in Selbstermächtigung zum widerrechtlichen Sonderparkplatz nur für Gartenratsmitglieder und deren Sekretariate, sowie diverse Funktionslose annektiert wurde, tauchten bald Probleme auf. Das zweiflügelige Tor mit Vorhängeschloss entsprach nicht den Anforderungen der Auserwählten. Die Bedienung des Tores war aufgrund seiner Komplexität, die mehrere koordinierte Arbeitschritte erfordert, nicht zumutbar.
So wurde vermutlich, nach einem Blick in die Runde der Anwesenden bei der Versammlung der Mitglieder am 22.06.2024 die Frage gestellt, ob man das nicht standesgemäße, und der persönlichen Bequemlichkeit undienliche Tor durch ein Rolltor ersetzen könne. Als wichtigsten Grund für diese Zweckentfremdung von Mitteln der „Rücklagen Verein-3“ wird man das Vorhandensein eines Rolltores am Haupteingang der öffentlichen Grünanlage benannt haben. „Die da vorne haben das auch“ Eine wirkliche Notwendigkeit für diese Maßnahme bestand nicht.
Da Diskussionen im Verein verpönt sind, die Bedürfnisse der Autos und ihrer Nutzer über Allem stehen, bald Mittag ist und sowieso der Verein zahlt, wurde dem Ansinnen zugestimmt. Um Tatsachen zu schaffen, stand die neue Toranlage in Rekordzeit an ihrem Platz. Für Arbeiten, die dem Allgemeinwohl dienen, liegt der Zeitansatz im Bereich eines Fünfjahresplans.
Gemeinnützigkeit?
Es ist nicht der Zweck eines Kleingartenvereins, die Bequemlichkeit einer kleinen Gruppe von Mitgliedern zu fördern. Sachgrundlos Grünflächen der kleingärtnerischen Nutzung dauerhaft zu entziehen, um sie wenigen Mitgliedern entgeltfrei zum Zwecke des Abstellens umweltgefährdender Gegenstände zu überlassen, ist auch kein Vereinszweck. Auf dem Gelände sind mehr als ausreichend Flächen für diesen Zweck verschwendet.
Zitat § 2 Vereinssatzung: „Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittein des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“
Die Pflege der privatisierten Parkfläche erfolgt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Kosten des Vereins. Hierfür nutzt man mutmaßlich sog. Aufbaustunden, die satzungsgemäß für Mitglieder verpflichtend sind und dem Erhalt von Einrichtungen, sowie der Pflege von Allgemeinflächen dienen. Das Nichtableisten dieser Stunden, z.B. aus Alters.- oder Gesundheitsgründen, stellt der Verein mit unverhältnismäßig hohen 40,00 € gnadenlos in Rechnung (anschauen). Eine soziale Komponente gibt es hierbei offiziell nicht. Omma zahlt brav 400,00 € / Jahr, weil sie nicht mehr arbeiten kann und weil es keine Aufgaben für sie gibt.
Herrengärtner
Der kleine Kreis der Auserwählten profitiert kräftig von der kostenlose Fläche und nutzt höchstwahrscheinlich zusätzlich Aufbaustunden für rein private Zwecke. Das bequeme Rolltor zahlt Omma. Eine Vergünstigung oder gar ein geldwerter Vorteil ist dies natürlich nicht, weil es sich bei den Auserwählten um anständige Bürger handelt. Ihnen liegt soziales Verhalten fern. Sie benehmen sich wie damals die Erichs im Wandlitz der bananenlosen Zeit.
Dies geschieht nicht nur innerhalb ihres kleinen Reiches, sondern auch auf den schmalen Feldwegen, die sie nicht ganz legal zur Anfahrt benutzen. Hier bedrängen und nötigen sie mit ihren, als Waffe genutzten Kraftfahrzeugen Fußgehende in Brennnesseln, hohes Gras, Dornengestrüpp und Wohlstandsmüll. Mögliche Zeckenbisse, Kratz.- u. Schnittwunden oder Hautreizungen bei ihren Opfern sind ihnen egal. Aus welchem Grund man diesen Menschen u.A. die charakterliche Eignung zum Ausüben eines Ehrenamtes zuspricht, ist unbekannt.
Perspektive
Transparenz
Im Rahmen einer Mitgliederversammlung mit Brückentagseffekt am mitgliederfreundlichen 31.05.2025 will sich der KGV Spiegelsberge neben der Durchführung von Vorstands“wahlen“ erstmals in seiner Geschichte eine Beitrags.- u. Gebührenordnung geben. Zusätzlich wagt man sich an eine neue Satzung, deren Entwurf als Beipackzettel der Sitzungseinladung beigefügt wurde. Als Überraschung wird man sicherlich eine Wundertüte öffnen, aus der ein nichtiger Beschluss zur Begünstigung Weniger das Licht der dunklen Vereinswelt erblickt.
Der offenbar nicht durchdachte, scheinbar wahllos zusammenkopierte Entwurf der neuen, transparenten Beitrags.- u. Gebührenordnung (anschauen) gibt keinerlei Aufschluss zur Frage der laufenden Finanzierung des Vereins. Es gibt weiterhin keinerlei Mitgliedsbeiträge oder ähnliche regelmäßige Zahlungsverpflichtungen für Pächter und Mitglieder. Der Verein scheint sich über den Missbrauch von Sonderumlagen, unverhältnismäßig hohe Strafzahlungen für nicht abgeleistete Aufbaustunden, Rasenmäherverleih und Strafen, sowie Eigenkreationen wie „Rücklagen Verein-3“ finanzieren zu wollen.
Strafen
Im Entwurf der Satzung (anschauen) gibt es einige unklare Formulierungen wie z.B. „Sämtliche Vereinsforderungen sind 2 Wochen nach Zahlungseingang der Rechnung fällig“ oder „….Verzugszinsen, sowie der individuelle Verbrauch von Energie und sonstige Kosten können in der Beitragsordnung geregelt werden.“ Der Entwurf scheint nicht besonders sorgfältig erstellt worden zu sein, daher wird einiges darin keinen Bestand haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt jedoch dem Demokratieabbau durch vergrößerte Sitzungsintervalle und verlängerte „Amts“zeiten der Vorstandsmitglieder. Gleichzeitig will man die Bestrafung einzelner Mitglieder durch den Vorstand ermöglichen.
Derzeit amtierende Mitglieder des Vorstands gehen sehr freigiebig und willkürlich mit rechtswidrigen Abmahnungen, Kündigungsdrohungen, übler Nachrede, Mobbing und anderen, ihrem Bildungsniveau entsprechenden Massnahmen gegen vermeintlich schwächere Mitglieder und Querulanten vor. Da sie jedoch regelmäßig scheitern, kommt die Möglichkeit zu bestrafen sehr gelegen. So soll das derzeitige „Vermittlungsgespräch“ ohne neutralen Vermittler, durch einen Gartengerichtshof ersetzt werden, in welchem sich unqualifizierte Vorstandsmitglieder als Ankläger und gleichzeitig Richter aufspielen können. Dies wird willkürlich und persönlich motiviert geschehen, um Kritiker einzuschüchtern.
Zwangsarbeit
Irgendwo in den Tiefen des Satzungsentwurfs (anschauen) aus dem Hause KGV Spiegelsberge ist ein kleines Highlight versteckt. Zukünftig will man Ehrenmitglieder wählen und von, zu leistenden Aufbaustunden befreien. Aufbaustunden dienen der Allgemeinheit. Die Nichtableistung dieser Stunden wird offiziell ausnahmslos mit einer unverhältnismäßigen Strafzahlung von z.Zt. 40,00 €/h in Rechnung gestellt (anschauen). So liegt der Wert der Nichtableistung von 10 verpflichtenden Aufbaustunden bei satten 400,00 € pro Jahr. Ein gutes Geschäft für Ehrenmitglieder: weder arbeiten, noch zahlen.
In baldiger Zukunft werden sich vermutlich einige anständige Bürger zu Ehrenmitgliedern ernennen, und zusätzlich zu ihren bereits erschlichenen Privilegien, diverse Untermitglieder für sich arbeiten lassen. Sollte es nicht genug freiwillige Hausmeister geben, fördert man die Freiwilligkeit durch eine willkürliche Erhöhung der Strafzahlung für nicht abgeleistete Arbeitsstunden. Dem arbeitsscheuen Gesindel wird man zeigen, wo der Hammer hängt.
Es wird wohl weitere Posts aus dem schweren Leben im näheren Umfeld anständiger Bürger geben. Es wird aber auch einige anständige Bürger geben, die sich gemäß § 4 des Satzungsentwurfs selbst aus dem Verein ausschliessen müssen, da sie als Fremdenfeinde und Rassisten gegen den „Toleranzparagraphen“ verstossen werden, den sie sich selbst gegeben haben. Alte Kader gibt es noch, die GASI schnüffelt und der Gartengerichtshof urteilt ab. Viel Spaß für Querulanten.
Fazit
Es ist im Kleinen wie im Großen. Irgendwelche Leute schwingen sich zu Ämtern auf, oder werden von einer kleinen Gruppe in Funktionen gehievt, die sie mangels erforderlicher, spezieller Kenntnisse nicht ausüben können. Statt Bildungsdefizite auszugleichen, was tatsächliches Engagement für eine Sache ausdrücken würde, macht man mit eigenen Regeln weiter. Funktioniert auch das nicht, führt man Strafen ein und setzt dieses Mittel vermutlich willkürlich ein. Gegen Arbeitsscheue, Querulanten, Aufrührer und die, die angeblich „nüscht“ haben. Das Volk macht überwiegend mit und stimmt ab, wie gewünscht. Ein Erfolgsrezept, weil wir das schon immer so machen und schon immer damit gescheitert sind.